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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.04.2013 - I-20 W 108/12   

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https://dejure.org/2013,31777
OLG Düsseldorf, 09.04.2013 - I-20 W 108/12 (https://dejure.org/2013,31777)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.04.2013 - I-20 W 108/12 (https://dejure.org/2013,31777)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. April 2013 - I-20 W 108/12 (https://dejure.org/2013,31777)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/88

    Unterwerfung durch Fernschreiben - Unterlassungsverpflichtungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2013 - 20 W 108/12
    Der Schuldner hat daher dem Gläubi­ger die Erklärung auf dessen Verlangen auch in einer Form abzugeben, die im Streitfall die Durchsetzung ohne rechtliche Zweifelsgründe und Beweisschwie­rigkeiten ermöglicht (BGH, GRUR 1990, 530, 532 - Unterwerfung durch Fern­schreiben; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl. Rn. 340).

    Das Verlangen der Klägerin, ihr eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen, war von daher berechtigt (vgl. BGH, GRUR 1990, 530, 532 - Unterwerfung durch Fernschreiben).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2013 - 20 W 108/12
    Die Klägerin hatte gegenüber dem Be­klagten einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung und das Abschlussschreiben unter dem Gesidhtspunkt der Geschäftsführung ohne Auf­trag, §§ 677, 683 Satz 1 i. V. mit § 670 BGB(BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2013 - 20 W 108/12
    Bewirkt ist die Leistung im Sinne des § 362 BGB in der Regel noch nicht mit der Vornahme der Leistungshandlung, sondern erst mit dem Eintritt des Leistungserfolges (BGH NJW 1983, 1605, 1606).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 157/97

    Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2013 - 20 W 108/12
    Das ist in dem Augenblick der Fall, in dem der überwiesene Betrag dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird (BGH, NJW 1999, 210).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2013 - 20 W 108/12
    Die Klägerin hatte gegenüber dem Be­klagten einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung und das Abschlussschreiben unter dem Gesidhtspunkt der Geschäftsführung ohne Auf­trag, §§ 677, 683 Satz 1 i. V. mit § 670 BGB(BGH, GRUR 2008, 996 Tz. 34 - Clone-CD; GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder).
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   OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 108/12   

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https://dejure.org/2012,103607
OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 108/12 (https://dejure.org/2012,103607)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2012 - 20 W 108/12 (https://dejure.org/2012,103607)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2012 - 20 W 108/12 (https://dejure.org/2012,103607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • notar-drkotz.de

    Entscheidungen des Grundbuchamts - Anfechtbarkeit durch Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine lediglich die Rechtsauffassung des Grundbuchamts erläuternde Verfügung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 11.04.2011 - 34 Wx 160/11

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 108/12
    Sonstige Maßnahmen, bloße Vorbescheide oder Hinweise des Grundbuchamts auf die Rechtslage, sind nicht mit der Grundbuchbeschwerde anfechtbar, weil es sich hierbei nicht um Entscheidungen im Sinne des § 71 GBO handelt (Oberlandesgericht München Rpfleger 2011, 495 ; Senat, Beschlüsse vom 25.08.2010 - 20 W 282/10 - und vom 08.11.2011 -20 W 486/11-).
  • OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96

    Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 108/12
    Ob eine anfechtbare Zwischenverfügung vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf Grund des objektiven Erklärungsinhalts der Verfügung zu beurteilen, wobei ohne Bedeutung ist, dass das Grundbuchamt eine Verfügung als Zwischenverfügung bezeichnet hat oder behandelt wissen will (Demharter, a. a. O., § 71 Rdnr. 19; Senat Rpfleger 1997, 105 ; Oberlandesgericht München, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2010 - 20 W 282/10

    Unzulässige Beschwerde gegen Hinweis der Grundbuchrechtspflegerin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2012 - 20 W 108/12
    Sonstige Maßnahmen, bloße Vorbescheide oder Hinweise des Grundbuchamts auf die Rechtslage, sind nicht mit der Grundbuchbeschwerde anfechtbar, weil es sich hierbei nicht um Entscheidungen im Sinne des § 71 GBO handelt (Oberlandesgericht München Rpfleger 2011, 495 ; Senat, Beschlüsse vom 25.08.2010 - 20 W 282/10 - und vom 08.11.2011 -20 W 486/11-).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2018 - 20 W 331/17

    Auslegung einer Befreiung von § 181 BGB

    Sonstige Verfügungen des Grundbuchamtes, insbesondere bloße Vorbescheide oder Hinweise auf die Rechtslage, sind nicht mit der Grundbuchbeschwerde anfechtbar, weil es sich hierbei nicht um Entscheidungen im Sinne des § 71 GBO handelt (vgl. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 470 ff m.w.N.; OLG München Rpfleger 2011, 495 [OLG München 11.04.2011 - 34 Wx 160/11] ; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 401 [OLG Frankfurt am Main 04.09.1996 - 20 W 299/96] sowie Senatsbeschlüsse vom 25. August 2010 - 20 W 282/10 und 2. April 2012, - 20 W 108/12 n.v.).
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